Gleichbehandlung vom Frauen und Männern gemäß § 9 Versicherungsaufsichtsgesetz
www.basler.atDie Basler trifft bei der Prämienberechnung prinzipiell keine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern.
Lediglich bei den nachfolgend genannten Versicherungsprodukten erfolgt eine geschlechtsspezifische Unterscheidung.
Die unterschiedlichen Prämien für Frauen und Männer basieren auf versicherungsmathematischen und statistischen Daten,
aufgrund derer eine entsprechende Risikobewertung durchgeführt wurde.
Unfallversicherung
Vergleichen Sie dazu die entsprechende Veröffentlichung auf der Website des Versicherungsverbandes:
KFZ-Haftpflichtversicherung (Ladyrabatt)
Schadensquoten nach Geschlecht:
Lebensversicherung
Die versicherungsmathematischen und statistischen Daten, aus denen die unterschiedlichen Prämien für Männer und Frauen in der Lebensversicherung abgeleitet werden, sind wie folgt einzusehen:
Es werden derzeit für das Neugeschäft die österreichischen Sterbetafeln (ÖST 00/02 und ÖST 90/92), die auf der Homepage der Statistik Austria veröffentlicht sind, verwendet.
Die Sterbetafeln für die Rentenversicherungen bzw. Rentenoptionen sind auf der Homepage der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlicht (derzeit AVÖ 2005R).
Aus den jeweiligen Sterbetafeln erkennen Sie die unterschiedlichen Datengrundlagen.
