Vorkehrungen zur Wahrung Ihres Versicherungsschutzes
- Schließen Sie alle ebenerdigen Türen und Fenster – bei Einbruch über gekippte Fenster und Türen besteht kein Versicherungsschutz.
- Achten Sie darauf, keine Wertgegenstände im Keller zu lagern, deren Lagerung außerhalb des Wohnbereichs ausdrücklich aus den Versicherungsschutz ausgenommen sind.
- Drehen Sie in der Wohnung die Wasserzufuhr zu Waschmaschinen, Geschirrspüler etc. ab, wenn Sie länger als 72 Stunden (drei Tage) außer Haus sind – bei Wasserschäden besteht sonst kein Versicherungsschutz.
- Entleeren Sie Ihre Außenleitungen im Winter, da für Frostschäden durch Restwasser in den Leitungen kein Versicherungsschutz besteht.
- Lassen Sie offene Feuerstellen wie Kerzen, Kamin, etc. nicht unbeaufsichtigt, da bei Bränden, die auf Unvorsichtigkeit beruhen, kein Versicherungsschutz gegeben ist.
- Entfernen Sie nach starkem Schneefall den Schnee vom Dach – für Schäden durch eintretendes Wasser in Folge von Schneedruckschäden besteht kein Versicherungsschutz.
